Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der Angebote von SpielNatur gelten folgende

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2021

1. Geltung der AGB: Die Wildnislehrgänge (Kurse) werden ausschließlich aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) abgehalten. AGB von Kursteilnehmern („fremde AGB“) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn sie erst nach diesen AGB vorgelegt werden und der Wildnislehrgang danach ohne nochmaliger Ablehnung der fremden AGB durchgeführt wird.

2. Anmeldung: Die Anmeldung kann grundsätzlich nur durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen unseres digitalen Anmeldeformulars erfolgen. Darin sind auch die vorliegenden AGB enthalten. Mit dem Anklicken der Zustimmungserklärung zu den AGB, sowie der Onlineüberweisung des Kursbeitrages erfolgt automatisch Ihr verbindlicher Antrag auf Teilnahme am Wildnislehrgang.

3. Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn (a) der Kursbeitrag des Teilnehmers auf unserem Konto eingelangt ist und (b) in dem konkret gebuchten Termin noch ein Platz frei ist. – Unsere Teilnahmebestätigung senden wir in der Regel innerhalb weniger Tage an Sie, an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie das Risiko des Einlangens der Teilnahmebestätigung auf Ihrer E-Mail-Adresse selbst tragen. Spätestens 3 Wochen vor Beginn des Kurses erhalten Sie detaillierte Informationen zum Kurs (Wegbeschreibung, Ausrüstungsliste etc.).

4. Rücktritt:

4.1. Ihr Rücktrittsrecht: Wenn Sie Verbraucher sind, kann der Rücktritt bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden (siehe den Text des § 3 KSchG am Ende dieser AGB). Darüber hinaus steht Ihnen das Rücktrittsrecht zu:

4.1.1. wenn der Grund alleine oder überwiegend in unserem Bereich liegt (z.B. wenn der Kursleiter an der Abhaltung des Kurses verhindert ist, z.B. wegen Erkrankung, Unfall etc.) und der Kurs vor dessen Beginn abgesagt oder berechtigt der Rücktritt erklärt wird, erhalten Sie die einbezahlte Kursgebühr in vollem Umfang zurück. Wird der Kurs nach Beginn, also vorzeitig abgebrochen oder berechtigt gekündigt, erhalten Sie die aliquote Kursgebühr zurück (Beispiel: der Kurs umfasst 36 Stunden; er muss wegen Erkrankung des Kursleiters nach 24 Stunden abgebrochen werden, daher fehlen 12 Stunden; das ist ein Drittel des Kurses. Rückerstattet wird daher ein Drittel der Gebühr).

4.1.2. liegt ein Grund vor, der nicht in unserem Bereich liegt (z.B. schwere Unwetter, Pandemie mit Kontaktverbot sogar bei Tragen eines Mund-Nasenschutzes etc.), erhalten Sie ebenfalls jenen Teil der Gebühr zurück, der in seinem Zeitausmaß dem noch nicht absolvierten Stundenausmaß des Kurses entspricht, höchstens aber 90% der Gebühr. Unser Rücktrittsrecht: Liegen bei Ihnen Gründe vor, die uns die Abhaltung oder die Fortsetzung des Kurses unzumutbar machen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr (z.B. Sie erkranken, weigern sich wichtige, den Kursablauf betreffende Anordnungen zu befolgen oder setzen Verhalten, das für Sie, andere Kursteilnehmer oder uns Gefahren für die körperliche Sicherheit bzw. Gesundheit oder einen Sachschaden verursachen kann). Jede Zuwiderhandlung wird mit dem Verlassen des Kurses geahndet. Die Kursgebühr wird auch in diesem Fall nicht rückerstattet. Wir behalten uns vor, Teilnehmer aus disziplinären, gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen vom Kurs auszuschließen. Wird ein Kurs (z.B.: aufgrund von Heimweh, Verstoß gegen Alkohol- und Drogenverbot, mutwillige Sachbeschädigung, Missachtung von Sicherheitsanweisungen, Behördenanordnung) vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Kostenrückerstattung. Bei Rücktritt aus Gründen in Ihrem Bereich behalten wir uns aber vor, die Gebühr zurückzuerstatten, wenn ein anderer, von Ihnen neu zugeführter Teilnehmer an Ihrer Stelle einspringt, der bis dahin nicht angemeldet war und rechtzeitig vor Kursbeginn die volle Gebühr bezahlt hat. Andernfalls erfolgt keine Rückerstattung.

4.2. Schlechtwetter ist kein Grund, den Kurs nicht zu beginnen, oder abzubrechen, also auch kein Rücktrittsgrund. Wir sorgen immer für einen regenfesten Unterschlupf oder ein „Tipi“, wo unsere Kursteilnehmer in angemessener Zeit trocken die Zeit bis zum Ende des Tages anderweitig unterwiesen werden können. Für den Fall eines aufziehenden Gewitters wird ein dafür zur Verfügung stehendes naheliegendes Haus aufgesucht.

 

5. Stornogebühren: Bei Stornierung des Kurses außerhalb des Rücktrittsrechtes nach § 3 KSchG erstatten wir bei Einlangen Ihrer Stornierung bis spätestens 15. Tag vor dem Kursbeginn 50% der Kursgebühr; bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen können wir keine Rückerstattung leisten. Im Stornofall behalten wir uns vor, auch eine Ersatzperson zu akzeptieren, falls diese alle Voraussetzungen (einschließlich Zahlung) für eine Kursteilnahme erfüllt.

6. Verpflegung, Unterkunft: Bei Kursen, die ohne Übernachtung gebucht werden, verpflegt sich der Teilnehmer selbst; es werden lediglich Behälter mit Trinkwasser zum Nachfüllen bereitgestellt. Bei Kursen mit Übernachtung werden alle Zutaten zur Zubereitung von Speisen gegen eine zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungspauschale (ÜVP) zur Verfügung gestellt. Essbesteck muss jeder Teilnehmer selbst mitbringen. Jeder Teilnehmer muss sein eigenes Zelt mit eigener Thermomatte und Schlafsack mitbringen. Kinder können bei Einvernehmen zwischen Kursleiter und Erziehungsberechtigtem in einem Tipi übernachten. Im Tipi wird ein Kursleiter oder eine€ Betreuer(in) für Ruhe und Sicherheit sorgen.

7. Eignung, Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kursteilnehmers:

7.1. Sie bestätigen mit Ihrer Online-Kursanmeldung, dass Sie bzw. Ihr Kind gesund sowie körperlich und geistig fähig sind, am gebuchten Kurs teilzunehmen, nicht an einer Viruserkrankung oder sonst ansteckenden Krankheit erkrankt sind und auch keine Symptome einer Viruserkrankung oder sonst ansteckenden Krankheit aufweisen. Wir ersuchen im Interesse aller anderen Kursteilnehmer um Verständnis, dass Personen, die unter Symptomen von ansteckenden Krankheiten leiden oder Überträger ansteckender Krankheiten (z.B. Corona-Virus) sind, bis zu ihrer vollkommenen Genesung nicht zur Teilnahme zugelassen werden können. Krankheiten (z.B. Fieber, Herz- oder Kreislaufbeschwerden etc.), Allergien, Behinderungen oder Medikamenteneinnahme und dergleichen sind dem Veranstalter und den Kursleitern auf jeden Fall vor Kursbeginn mitzuteilen, zumal dieser nur so im Ernstfall für Sie entsprechende Hilfe organisieren kann.

7.2. Bei all unseren Kursen sind die Kursleiter angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen, Unfällen und dergleichen zu vermeiden. Daher verpflichtet sich der Kursteilnehmer ausdrücklich den Sicherheitsanweisungen und jenen der Kursleiter Folge zu leisten.

7.3. Während der gesamten Kursdauer herrscht absolutes Alkohol- und Drogenverbot, sowie das Gebot größtmöglicher Ruhe und Rücksichtnahme.

8. Risikotragung, Haftung:

8.1. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt jedenfalls auf eigene Gefahr.

8.2. Der Veranstalter und seine Mitarbeiter haften nicht für Verletzungen und/oder Erkrankungen und/oder Schäden jeglicher Art, die der Teilnehmer bei der An- und Abreise, während des Kurses auf dem Gelände an seinem Körper, seiner Gesundheit und seinem Vermögen erleidet. Dieser Haftungsausschluss gilt für alle Ursachen und alle Ereignisse, sei es bei der Teilnahme am Kurs oder im Zusammenhang damit wie etwa bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen etc. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für fahrlässig verursachte Körperverletzung und auch nicht für grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachte Vermögens-oder Sachschäden.

8.3. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch bei Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden. Der Abschluss einer privaten Storno-, Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

9. Sonderreglung für Kurse für Kinder und Jugendliche:

9.1. Anmeldungen für Minderjährige werden nur angenommen, wenn die Erziehungsberechtigten im eigenen Namen und auf ihre eigene Rechnung anmelden und der Minderjährige dabei lediglich der Leistungsempfänger ist, der den Kurs absolviert.

9.2. Spätestens bei Kursantritt ist von den Erziehungsberechtigten an die Kursleitung vor Ort folgendes anzugeben: (a) Telefonnummer, unter der der Erziehungsberechtigte oder die Abholperson jederzeit erreichbar ist, (b) Information, ob die Abreise des Teilnehmers selbständig erfolgt, (c) E-Card (widrigenfalls entstandene Kosten für Arzt, Apotheke etc. von den Erziehungsberechtigten zu tragen sind).

9.3. Bei Kursende sind die Teilnehmer pünktlich abzuholen. Unsere Aufsichtspflicht endet spätestens mit der Übergabe des Teilnehmers an die abholberechtigte Person. Keine Aufsichtspflicht besteht, wenn die Teilnehmer nicht abgeholt werden und wir erfolglos Maßnahmen gesetzt haben, um die Erziehungsberechtigten zu erreichen (wird bei Kursantritt keine Telefonnummer bekanntgegeben, entfällt diese Verpflichtung von vorneherein). Im Falle eines Ausschlusses vom Kurs oder bei Abbruch eines Kurses sind die Teilnehmer unmittelbar vom Kurs abzuholen. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, es erfolgt keine Kostenrückerstattung.

9.4. Die Kurse sind ein wildnispädagogisches Angebot, deren Aktivitäten auch bei Regen im Freien, insbesondere im Wald durchgeführt werden. Der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass sein Kind auch außerhalb des Einwirkungsbereichs der Kursleiter alleine unterwegs ist (z.B. beim Holzsammeln). Aus Sicherheitsgründen muss den Teilnehmern von den Erziehungsberichtigen eine Trillerpfeife zur Verfügung gestellt werden, um sich bei Bedarf bemerkbar machen zu können. Weiters erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass sein Kind unter Aufsicht schnitzt, mit Werkzeugen hantiert und Feuer macht. Von den Kursleitern werden keine Medikamente verabreicht oder deren Einnahme sichergestellt.

10. Salvatorische Klausel: Sollten diese AGB oder Teile davon unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Bestimmungen bzw. deren unwirksamen Teile sind dann so auszulegen, dass sie wirtschaftlich und in ihrem Sinngehalt den unwirksamen Teilen so nahe wie möglich kommen, aber dennoch der jeweils geltenden Rechtslage entsprechen.

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand: Österreichisches Recht (ohne UN-Kaufrecht). Krems an der Donau.

Veranstalter, Kontakt, Impressum und für den Inhalt verantwortlich: Alfred Steinmetz, zertifizierter Wildnispädagoge, Anblickweg 12, 3552 Stratzing, Telefon +43(0)680 / 55 55 532, E-Mail: [email protected]; Internet: www.waldcamp.at

 

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§3 KSchG lautet:

(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.

(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,

3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt,

4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder

5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

(4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu.